----- Hitting With Bat... Policeman 4 Drool_ Egyptian Mummy
Donnerstag, 4. Mai 2006
Blitzbulimie ist nicht strafbar
Oder doch?
Kann kotzen eine Waffe sein?
Ist schon ein flüchtiges anulfen eine Körperverletzung?
Oder Sachbeschädigung? Oder Beleidigung?
Gehört zu einer Straftat nicht auch ein Vorsatz?
Kann einem vorsätzliches Erbrechen nachgewiesen werden? Ist vielleicht fahrlässiges Erbrechen nur eine Ordnungswidrigkeit?
Ich weiß es nicht. Aber jeder, der sich mit der Blitzbulimie beschäftigt, sollte sich auch über solche Fragen Gedanken machen.
...
Und schon ist der Spassfaktor wieder runtergesetzt.
Obwohl, der Spass bleibt ja derselbe, es könnte nur etwas teurer werden.
,,,denken ist der Tod...

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