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Mittwoch, 24. Mai 2006
Gut zu wissen
barmyarmy, 16:44h
"Netzzeitung"
"Für die Entlassung aus der U-Haft spiele «insbesondere eine Rolle, dass der Geschädigte sich bislang nicht an die Tat erinnern kann», hieß es in einer Mitteilung des Generalbundesanwalts."
Wenn also das Opfer aufgrund seiner Verletzungen sich nicht mehr erinnern kann, ist es eine "normale" Schlägerei. Also immer feste ruff uff 'n Kopp. Am besten, bis er nicht mehr weiß, wie er heißt. Logisch, oder ?
"Für die Entlassung aus der U-Haft spiele «insbesondere eine Rolle, dass der Geschädigte sich bislang nicht an die Tat erinnern kann», hieß es in einer Mitteilung des Generalbundesanwalts."
Wenn also das Opfer aufgrund seiner Verletzungen sich nicht mehr erinnern kann, ist es eine "normale" Schlägerei. Also immer feste ruff uff 'n Kopp. Am besten, bis er nicht mehr weiß, wie er heißt. Logisch, oder ?
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